Sie haften für Ihre Pläne bis zu 30 Jahre — haftet auch jemand für Ihre eigene Zukunft?
Unabhängige Finanzberatung speziell für selbstständige Architekten — zu Absicherung, Altersvorsorge und den Besonderheiten, die nur in diesem Beruf vorkommen.
FMF ist ein unabhängiges Team, spezialisiert auf selbstständige Architekten und Büroinhaber.
Kein Vertreter eines einzelnen Anbieters: Wir schauen uns Ihre bestehende Situation unabhängig an und zeigen ehrlich, wo Sie schon gut aufgestellt sind — und wo nicht.
100 % Lüge
So streng ist die Bedingung vieler Versorgungswerke — erst bei vollständiger Berufsunfähigkeit UND Büroaufgabe
30 Jahre
So lange kann die Verjährungsfrist für Planungsfehler laufen — auch nach dem Ausstieg aus dem Beruf
Unabhängig
Keine Bindung an einen bestimmten Anbieter — die Empfehlung richtet sich nach Ihrer Situation, nicht nach Provision
Werdegang
Wie FMF entstanden ist
Die Lücke, die uns aufgefallen ist
Architekten, die sich beraten lassen wollten, bekamen fast immer dieselbe Standard-Beratung wie jeder andere Angestellte auch — obwohl ihre Situation eine ganz andere ist: eigenes Versorgungswerk statt gesetzlicher Rente, jahrzehntelange Haftung für Planungsfehler, Büro statt Anstellung. Die wenigsten Berater kannten diese Besonderheiten überhaupt im Detail.
Auch in unserer eigenen Unternehmensstruktur haben wir bemerkt, dass sich dort niemand wirklich auf Architekten konzentriert hat — obwohl sie wirtschaftlich eine so wichtige Zielgruppe sind. Genau daraus ist FMF entstanden: der Wunsch, dieser Gruppe denselben Mehrwert zurückzugeben, den sie tagtäglich der Gesellschaft gibt — ein Team, das sich bewusst auf Kammerberufe wie Architekten spezialisiert, statt alles ein bisschen zu machen.
Das Team hinter FMF
FMF wurde von drei Gründungspartnern aufgebaut — keine Hierarchie von oben nach unten, sondern drei Spitzen, die sich in ihren Stärken ergänzen, um ein starkes Team zu bauen, das die Vorteile für seine Klienten in jedem Bereich sicher abdeckt.
Amin Farmi
Chief Executive of Distribution (CED)
In meinem eigenen Familienkreis habe ich miterlebt, wie ein Architekt früh in die Insolvenz gerutscht ist — wegen versteckter Klauseln seines Versorgungswerks, die ihm nie einfach erklärt wurden. Als Unternehmer kenne ich die finanziellen Belastungen von Selbstständigen auch aus eigener Erfahrung. Daraus ist mein Antrieb entstanden: Klarheit statt Kleingedrucktes, einfach und auf den Punkt erklärt — damit Selbstständige ihre Ziele erreichen können, ohne Druck und Stress wegen Finanzen oder Steuern im Hinterkopf.
Terique Matengu
Strategy Developer
Nach dem Bachelor in Economics und dem Master in Finance wollte ich nicht nur Zahlen verstehen, sondern damit echte Leben verbessern. Als unabhängiger Berater bei FMF spezialisiere ich mich auf Selbstständige — weil ich die typischen Anfangsfehler selbst gemacht habe, die andere sich dadurch sparen können. Daraus ist mein Antrieb entstanden: eine ganzheitliche Beratung, bei der Leben und Finanzplan perfekt aufeinander abgestimmt sind, damit wirklich jeder Hebel genutzt wird.
Adam Bahij
Performance Coordinator
Nach meiner Ausbildung zum Bankkaufmann wollte ich nicht nur Finanzprodukte verkaufen, sondern wirklich passende Lösungen für die Menschen dahinter finden. Als Finanzberater spezialisiere ich mich auf die ganzheitliche Beratung von Selbstständigen — weil hier individuelle Konzepte oft mehr zählen als Standardprodukte. Daraus ist mein Antrieb entstanden: individuelle Konzepte für Absicherung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau zu entwickeln, die genau auf die persönliche Situation und die langfristigen Ziele meiner Mandanten abgestimmt sind.
Was wir uns mit Ihnen ansehen
Drei Themen, die bei Architekten oft übersehen werden
Die Versorgungswerk-BU-Falle
Ihre Berufsunfähigkeitsrente aus der Architektenversorgung zahlt oft nur, wenn Sie Ihr Büro komplett aufgeben — nicht, wenn ein Vertreter übernimmt.
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Nachhaftung nach Bauabnahme
Standard sind meist nur 5 Jahre Nachhaftung — die Verjährung für Planungsfehler beträgt aber bis zu 30 Jahre.
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Die Rentensteuerfalle
Ab 2058 wird Ihre Versorgungswerksrente voll versteuert. Was Ihnen davon wirklich bleibt, lässt sich heute schon planen.
Für Studenten — was jetzt schon über Ihre Zukunft entscheidet
Ihr entscheidet euch gerade für einen Beruf, der Häuser für Generationen baut — und trotzdem regelt in eurem Studium niemand, was mit eurer eigenen Zukunft passiert. Keine Vorlesung, kein Praktikum, kein Skript. Die drei folgenden Themen bekommt ihr an keiner Hochschule erklärt — und genau das macht sie so gefährlich.
Der Punkt, an dem euer Körper über euer ganzes Berufsleben entscheidet
Ihr sitzt gerade im gesündesten Moment eures ganzen Lebens. Genau jetzt lässt sich eine Berufsunfähigkeitsabsicherung am günstigsten und unkompliziertesten abschließen — jedes Jahr, das ihr wartet, kann teurer werden oder euch die Tür komplett verschließen.
„[Als Student] bist du gesetzlich überhaupt nicht abgesichert.“
Quelle: CHECK24, Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten
Der Grund: Ohne die gesetzlich geforderten fünf Beitragsjahre in der Rentenversicherung gibt es im Ernstfall keine Erwerbsminderungsrente — ihr steht komplett ohne Netz da. Und laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind psychische Erkrankungen mit rund 30 % die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit — nicht ein Unfall, sondern genau der Druck, den Prüfungsphasen und Entwurfskritiken auslösen können.
Einmal krank, meist zu spät
Wer erst nach der ersten psychischen Diagnose einen Antrag stellt, wird von den meisten Versicherern für Jahre abgelehnt — der aktuelle Gesundheitszustand entscheidet, nicht das spätere Berufsleben.
Selbst große, bekannte Versicherer wie die Allianz haben das erkannt und bieten eigene Studierendentarife mit reduziertem Einstiegsbeitrag an — aber Vorsicht: viele dieser Einsteigertarife verteuern sich nach wenigen Jahren sprunghaft und sind über die gesamte Laufzeit gerechnet teurer als ein von Anfang an sauber kalkulierter Vertrag. Genau hier braucht es einen unabhängigen Blick, keinen Vertreter eines einzelnen Anbieters.
Die Frist, die euch niemand nennt, bevor sie schon gelaufen ist
Sobald ihr euren ersten Job antretet und in ein Versorgungswerk eintretet, tickt eine Uhr, von der die wenigsten Berufseinsteiger überhaupt wissen:
„Der Antrag auf Befreiung muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn Ihrer Tätigkeit eingereicht werden.“
Quelle: Deutsche Ärzte Finanz — dieselbe gesetzliche Regelung (§ 6 SGB VI) gilt für alle kammerpflichtigen Berufe, auch für Architekten
Verpasst ihr diese Frist, zahlt ihr doppelt — in die gesetzliche Rentenversicherung und ins Versorgungswerk, ohne Zuschuss vom Arbeitgeber. Und es passiert bei jedem einzelnen Jobwechsel erneut, ganz ohne Ausnahme.
11 Jahre rückwirkend
Ein dokumentierter Fall vor dem Landessozialgericht: Eine Zahnärztin vergaß bei einem Jobwechsel die erneute Befreiung — und musste elf Jahre rückwirkend nachzahlen. Eine Rückwirkung zu ihren Gunsten gab es nicht.
Das betrifft eins zu eins auch Architekten mit eigenem Versorgungswerk — die Regel ist bundesweit identisch, unabhängig vom Bundesland oder von der Kammer.
Warum "günstig am Anfang" oft "teuer am Ende" bedeutet
Studierendentarife klingen verlockend — niedriger Einstiegsbeitrag, extra für euch gemacht. Die Realität sieht bei genauem Hinsehen oft anders aus:
Günstig ist nicht gleich billig
Viele Studierendentarife steigen nach wenigen Jahren sprunghaft an — über die komplette Vertragslaufzeit gerechnet sind sie teils teurer als ein von Anfang an regulär kalkulierter Vertrag.
Genau das ist der Unterschied zwischen einem Vertreter, der euch das nächstbeste Produkt seines Hauses verkauft, und einer wirklich unabhängigen Beratung, die alle Angebote — große Versicherer wie kleine Spezialanbieter — ehrlich miteinander vergleicht.
Warum genau wir dafür die richtige Anlaufstelle sind
Diese drei Themen betreffen jeden angehenden Architekten in Deutschland gleichermaßen — egal ob ihr in Stuttgart, Berlin oder München studiert, egal an welcher Hochschule. Die Regeln sind bundesweit identisch, die Kammern und Versorgungswerke unterscheiden sich nur im Detail. Genau deshalb sind wir für diese Fragen die zentrale, unabhängige Anlaufstelle — unabhängig davon, wo in Deutschland ihr gerade steht.
Klärt das jetzt, nicht erst im Ernstfall
Ein kurzes, kostenfreies Gespräch reicht, um eure persönliche Situation einzuordnen.
Als Unternehmer tragen Sie zwei Risiken gleichzeitig: das eigene — und das Ihrer Mitarbeiter. Beide werden im Alltag gerne verschoben, bis es teuer wird. Diese drei Punkte entscheiden darüber, wie viel am Ende wirklich bei Ihnen bleibt.
Die bAV-Pflicht, die viele Arbeitgeber immer noch falsch umsetzen
Sobald ein Mitarbeiter Entgeltumwandlung verlangt, sind Sie gesetzlich in der Pflicht — und zwar nicht nur zur Umsetzung, sondern auch zum eigenen Zuschuss:
„Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss ... weiterleiten.“
Quelle: § 1a Abs. 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG) in der Fassung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes — zitiert nach brandconsult.de
Seit 2019 für neue, seit 2022 auch für bestehende Vereinbarungen. Und laut Fachliteratur setzen viele Arbeitgeber diese Pflicht bis heute nicht vollständig oder nicht korrekt um — mit einem unangenehmen Detail: Entstehen bei der Berechnung Fehler, haftet der Arbeitgeber dafür persönlich.
Kein Zusatzaufwand, sondern Ausgleich
Durch die Entgeltumwandlung sparen Sie als Arbeitgeber rund 20 % Sozialabgaben auf den umgewandelten Betrag — die 15 % Zuschuss sind rechnerisch nur ein Teil davon.
Richtig aufgesetzt ist die bAV damit kein Kostenblock, sondern ein Instrument, mit dem Sie Fachkräfte halten und gleichzeitig Ihre eigene Abgabenlast senken.
Werden Sie krank, zahlt niemand weiter
Ihre Mitarbeiter bekommen sechs Wochen Lohnfortzahlung — von Ihnen. Sie selbst bekommen: nichts.
„Anders als Arbeitnehmer haben Selbstständige keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.“
Quelle: IHK Rhein-Neckar, Existenzgründer-Beratung. Das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EFZG) gilt für Selbstständige schlicht nicht.
Das Perfide daran: Ihre laufenden Kosten interessiert das nicht. Miete, Gehälter, Kredite, Leasing — alles läuft weiter, während Ihr Einkommen sofort bei null steht.
Frühestens ab dem 43. Tag
Freiwillig gesetzlich Versicherte mit allgemeinem Beitragssatz erhalten Krankengeld erst ab der siebten Woche — wer den ermäßigten Satz gewählt hat, bekommt gar keins.
Privat Versicherte gehen ohne separate Krankentagegeldabsicherung sogar vollständig leer aus. Sechs Wochen ohne Einnahmen bei vollen Fixkosten — das überlebt kaum ein Betrieb ohne Reserven.
Der Steuerhebel, den die meisten nicht annähernd ausschöpfen
Als Selbstständiger ohne gesetzliche Rentenversicherung steht Ihnen ein Abzugsrahmen zu, von dem Angestellte nur träumen können — weil bei Ihnen keine Pflichtbeiträge angerechnet werden:
30.826 € im Jahr 2026
So viel können Ledige als Sonderausgaben für die Basisrente absetzen — bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren das Doppelte (61.652 €), jeweils zu 100 %.
Der Unterschied ist gewaltig: Während ein Angestellter mit 10.000 € gesetzlichen Rentenbeiträgen nur noch rund 20.800 € Spielraum hat, können Sie den vollen Betrag nutzen. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % finanziert der Staat damit rechnerisch rund 42 Cent von jedem eingezahlten Euro.
Was viele dabei übersehen: Diesen Rahmen jedes Jahr ungenutzt verstreichen zu lassen, ist eine Entscheidung — nur eben eine unbewusste, die bares Geld kostet.
Diese drei Themen hängen zusammen
Die bAV senkt Ihre Abgaben und bindet Ihr Team. Die Absicherung Ihrer eigenen Arbeitskraft hält den Betrieb am Laufen, wenn Sie ausfallen. Und der Steuerhebel finanziert beides mit Geld, das sonst ans Finanzamt geht. Einzeln betrachtet verschenkt man Potenzial — zusammen gedacht ergibt sich daraus ein Konzept.
Rechnen wir das für Ihren Betrieb durch
Unabhängig, kostenfrei und ohne Verpflichtung — Sie entscheiden danach, was Sinn ergibt.
Fast jeder Architekt glaubt, sein Versorgungswerk fängt ihn im Ernstfall auf. Ein Blick in die echte Satzung zeigt: Das stimmt fast nie.
Sie zahlen Monat für Monat in Ihr Versorgungswerk ein — in dem guten Glauben, damit auch bei Berufsunfähigkeit geschützt zu sein. Die Wahrheit steht im Kleingedruckten, und die liest fast niemand, bevor es zu spät ist.
Was die Satzung wirklich verlangt
Das Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen — eines der größten in Deutschland — lässt daran keinen Zweifel:
„Für die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente im Versorgungswerk wird vollständige Berufsunfähigkeit vorausgesetzt.“
Vollständig. Nicht 50 Prozent. Nicht 70 Prozent — genau da liegt heute der Standard jeder ernsthaften privaten Absicherung. Können Sie noch irgendeine berufsspezifische Aufgabe erledigen, und sei es nur stundenweise, verweist Sie das Oberverwaltungsgericht NRW konsequent darauf zurück. Kein Cent, solange ein Rest Arbeitskraft übrig ist.
Der Unterschied zwischen den Bundesländern
Und es kommt noch feiner: Jedes Versorgungswerk stellt seine eigenen Regeln auf. Baden-Württemberg etwa verzichtet auf eine Wartezeit — klingt großzügig, bis man liest, dass die Rente bei Besserungsaussicht nach zwei Jahren einfach wieder neu geprüft wird.
50% vs. 100%
Private BU-Versicherungen zahlen die volle vereinbarte Rente bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit — Versorgungswerke erst bei nahezu vollständiger Berufsunfähigkeit.
Was das für Sie bedeutet
Ihr Versorgungswerk ist keine Vollkasko — es ist eine Basis mit einer Lücke in der Mitte, die die meisten Architekten erst entdecken, wenn sie längst betroffen sind. Genau dann ist es zu spät, sie noch zu schließen.
Wie sieht das konkret bei Ihnen aus?
Wir prüfen Ihre Situation unabhängig — kostenfrei und unverbindlich.
Sie legen den Stift aus der Hand, geben Ihr Büro auf, gehen in Rente — und trotzdem kann Sie ein Fehler von vor Jahrzehnten noch einholen.
Planungsfehler zeigen sich fast nie sofort. Sie schlummern in der Wand, im Fundament, im Dach — und schlagen zu, wenn Sie längst an etwas ganz anderes denken. Bis dahin ist der Vertrag mit dem Architekten offiziell abgeschlossen. Nur: abgeschlossen heißt nicht ungefährlich.
Die gesetzliche Verjährungsfrist
Der Standard-Fall verjährt nach 5 Jahren (§ 638 BGB). Klingt überschaubar. Doch bei Personenschäden gilt eine ganz andere Zahl:
„[Die] Nachhaftung von Architekten und Ingenieuren [dauert] sogar bis zu 30 Jahre.“
Die Lücke zwischen Vertragsende und tatsächlicher Haftung
Hier wird's brenzlig: Ihre Berufshaftpflicht endet meist mit der Bürobaufgabe oder einem Versichererwechsel. Abgesichert sind Sie danach oft nur noch 5 Jahre — während Sie zivilrechtlich bis zu 30 Jahre haftbar bleiben können. Die Differenz? Tragen Sie ganz allein.
5 von 30 Jahren
Standard-Nachhaftungsfristen decken oft nur einen Bruchteil des Zeitraums ab, in dem Sie zivilrechtlich noch haftbar gemacht werden können.
Endet der Vertrag, endet der Schutz — die Haftung endet nicht. Manche Versicherer bieten heute unbegrenzte Nachhaftung an. Aktiv angesprochen wird das beim Vertragsabschluss aber fast nie.
Was das für Sie bedeutet
Spätestens beim Gedanken an Ruhestand oder Büroaufgabe sollten Sie genau nachlesen, was in Ihrer Police wirklich steht — nicht erst, wenn die Frist schon gelaufen ist und der Fehler von damals plötzlich aktenkundig wird.
Wie sieht das konkret bei Ihnen aus?
Wir prüfen Ihre Situation unabhängig — kostenfrei und unverbindlich.
Der Fiskus wartet nicht bis zur Rente — er hat sich längst einen wachsenden Anteil davon reserviert. Jedes Jahr ein Stück mehr.
Viele Architekten glauben, ihre Versorgungswerksrente sei steuerlich das bessere Los. Die Realität: Dasselbe Gesetz, dieselbe Härte — die nachgelagerte Besteuerung nach § 22 EStG kennt keinen Unterschied zwischen gesetzlicher Rente und Versorgungswerk.
Wie die Besteuerung Jahr für Jahr steigt
Seit 2005 wächst der steuerpflichtige Anteil Jahr für Jahr weiter. Ursprünglich sollte 2040 die volle Härte kommen — das Wachstumschancengesetz hat das Tempo nur gedrosselt, das Ziel nicht gestrichen:
2026: 84 % steuerpflichtig
Der steuerfreie Rentenanteil sinkt seither um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr — volle 100 % Besteuerung werden erst 2058 erreicht.
Und das gilt ausdrücklich auch für Sie: Ihre Architekten-Versorgungswerksrente wird genauso behandelt wie jede gesetzliche Rente. Noch fieser: Der einmal errechnete Freibetrag wird als starrer Euro-Betrag eingefroren — jede spätere Rentenerhöhung landet komplett und ungeschmälert beim Finanzamt.
Was das konkret bedeutet
Je jünger Sie sind, desto härter trifft es Sie. Ein Kollege, der heute in Rente geht, zahlt spürbar weniger Steuern auf dieselbe Rentenhöhe als Sie in 20 oder 30 Jahren.
Gesetzliche Grundlage
§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG, zuletzt angepasst durch das Wachstumschancengesetz (verkündet 27. März 2024)
Wie hart es Sie persönlich trifft, hängt von Ihrem Renteneintritt und der Höhe Ihrer Versorgungswerksrente ab — und lässt sich schon heute durchrechnen, bevor die Zahl auf dem Steuerbescheid für Sie zur Überraschung wird.
Wie sieht das konkret bei Ihnen aus?
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